Angepasstes Schutzkonzept SJV per 28.10.20

Der SJV stellt den Clubs und Schulen eine Vorlage des angepassten Schutzkonzeptes zur Verfügung

→ Schutzkonzept Vorlage

Aufgrund der Bestimmungen des Bundesrates vom 28. Oktober 2020 sind die Judo und Ju- Jitsu Trainings nur für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren erlaubt. Kontaktsportarten sind vorerst verboten, damit die Corona Infektionsrate gesenkt werden kann. Beigefügt findet ihr eine Vorlage mit den entsprechenden Anpassungen im Schutzkonzept.

Falls rigidere kantonale Bestimmungen vorhanden sind, müssend diese eingehalten werden.

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